
Darüber hinaus beraten wir Unternehmen in allen Fragen der betrieblichen
Altersversorgung und unterstützen bei der Einführung oder Anpassung bestehender
Versorgungssysteme auf dem Stand der aktuellen Gesetzes- und Rechtslage.
Unsere rechtliche Beratung und Betreuung erstreckt dabei sich von der
individual- und kollektivrechtlichen Vertragsgestaltung, über die Erstellung von
Leistungsplänen und arbeitsrechtlichen Betriebsvereinbarungen bzw.
Tarifverträgen, der Implementierung und Neuordnung eines oder mehrerer
Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung nach personal- oder
unternehmenspolitischer Zielsetzung, der Einführung von Führungskräftekonzepten,
der Auslagerung Pensionsverpflichtungen bis hin zur Umstellung von
leistungsorientierten auf beitragsorientierte Versorgungszusagen.
Schließlich beraten wir beim Kauf und Verkauf von Unternehmen auch zu allen
Fragen bei der betrieblichen Altersversorgung.
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